Die Installation, Wartung und Reparatur von Breitbandanschlüssen auf dem eigenen Grundstück wird von den Finanzbehörden als Handwerkerleistung nach §35a EStG anerkannt und ist im Rahmen des Einkommensteuergesetzes von der Einkommensteuer absetzbar. Hier gibt es dazu genauere Informationen.