Am 27. Januar 2016 wurde vom Bund das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) beschlossen.
Zentraler Punkt ist, dass künftig bei jeder Baustelle an Verkehrswegen zwingend der weitere Bedarf für den Breitbandausbau durch Mitverlegung von Glasfaserkabeln erfüllt werden muss.
Bei der Erschließung von Neubaugebieten wird die Mitverlegung von Glasfaser immer zur Pflichtaufgabe.
Nähere Informationen sind hier zu finden: http://www.bmvi.de/DE/DigitalesUndRaumentwicklung/Breitbandausbau/DigiNe...